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Ausländer, die ein Unternehmen in China registrieren

Szenario 1

Wenn es sich bei dem Aktionär um eine ausländische Person handelt, muss er persönlich seinen Reisepass und übersetzte Dokumente (in einigen Städten können notariell beglaubigte Dokumente erforderlich sein) zu einem Gespräch vor Ort mitbringen. Wenn die Person nicht persönlich anwesend sein kann, kann eine notariell beglaubigte Bescheinigung über die persönliche Identifizierung vorgelegt werden, die von einem Notar oder einer Anwaltskanzlei vor Ort beglaubigt und anschließend vom chinesischen Konsulat vor Ort übersetzt und beglaubigt werden muss.

Szenario 2

Wenn es sich bei dem Aktionär um ein ausländisches Unternehmen handelt, muss der Gesellschaftsvertrag von einem örtlichen Notar oder einer Anwaltskanzlei beglaubigt und anschließend vom chinesischen Konsulat vor Ort übersetzt und beglaubigt werden. Die notarielle Beglaubigung sollte den Firmennamen, die Registrierungsnummer, die registrierte Adresse, den Zeichnungsberechtigten (Direktor, gesetzlicher Vertreter) und die Art der Unterschrift enthalten.

Hier ist eine allgemeine Übersicht:

  • Firmenname genehmigen
  • Bestimmen Sie die Registrierungsadresse des Unternehmens, den Geschäftsumfang und das Stammkapital
  • Dokumente einreichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):
    • Antrag auf Eintragung einer Unternehmensgründung;
    • Ausweisdokumente (Hongkong/Macau Pass, Taiwan Compatriot Permit, Reisepass oder deren notariell beglaubigte Bescheinigungen);
    • Statuten;
    • Ernennungsunterlagen für den gesetzlichen Vertreter;
    • Ernennungsschreiben für Direktoren/Vorsitzende und Vorgesetzte;
    • Nachweis der Geschäftsräume;
  • Geschäftslizenz erhalten
  • Firmensiegel einschnitzen
  • Ein Bankkonto für Unternehmen eröffnen
  • Erledigen Sie die Buchhaltung und machen Sie eine Steuererklärung

Anmerkung:

  1. Die oben genannten Schritte können je nach Zeit und Ort variieren. Es ist daher ratsam, sich vor der Registrierung mit der örtlichen Behörde für Industrie und Handel in Verbindung zu setzen, um alle spezifischen Anforderungen und Verfahren sicherzustellen.
  2. Es wird empfohlen, die Unterstützung professioneller Dienstleistungsagenturen in Anspruch zu nehmen, um den reibungslosen Ablauf des Registrierungsprozesses zu gewährleisten.
  3. 7. November 2023, das Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (1961 Apostille-Konvention) für die Volksrepublik China in Kraft getreten. Dies kann sich auf den Registrierungsprozess auswirken.

Referenz: http://www.mofcom.gov.cn/article/swfg/fgtz/fgtzgz/201304/20130400104422.shtml

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